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| Geschrieben von: Peter Stross | |
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Folgende Papiere/Dokumente sind notwendig um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen:
Alle diese Papiere/Dokumente müssen vom jeweiligen uruguayischem Konsulat beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht zurückerstattet werden. Sie werden von den zuständigen Ämtern behalten. Weiterhin muss man einen Einkommensnachweis von mindestens USD 500 vorlegen. Für das Einwanderungsamt wird ein Nachweis von einem Notar oder Steuerberater (je nach Fall) ausgestellt. Bitte vorher nachfragen. Weiterhin muss man ein Gesundheitszeugnis in Uruguay machen mit folgenden Untersuchungen (ausländische Tests werden angenommen sofern diese nicht älter als 3 Monate sind):
Wenn alle Papiere/Dokumente in Uruguay bearbeitet worden sind (überbeglaubigt, übersetzt und registriert) stellt man den Antrag im Einwanderamt. Jedes Mal wenn man das Land verlässt muss man vorher im Einwanderamt ein Wiedereinreisezertifikat erkaufen. Bei Minderjährigen gibt es spezielle Anforderungen. Bitte nachfragen. Jeder Fall wird einzeln bearbeitet und das Einwanderamt hat das Recht weitere Dokumente zu verlangen. Nach der Genehmigung erhält man die Cédula (Personalausweis) dann immer für 3 Jahre. Mit diesem Ausweis kann man dann in den Mercosurländern, Chile und Bolivien bereisen. Von dem Moment an braucht man beim Einwanderamt nicht mehr das Wiedereinreisezertifikat erkaufen.
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. April 2010 um 14:20 ) |